Laufende Betreuung
Wir sind über das Jahr ansprechbar und kommen zu festen Terminen in den Betrieb.
- Regelmäßige Brandschutzbegehungen
- Mängelaufnahme mit Fotos und Fristen
- Beratung der Führungskräfte
- Ansprechpartner für Behörde und Versicherer
Wir übernehmen die Rolle des Brandschutzbeauftragten in Ihrem Betrieb, schriftlich bestellt und mit festem Ansprechpartner. Sie behalten die Verantwortung, wir liefern die Fachkunde und die Nachweise.
Die Aufgaben ergeben sich aus der DGUV Information 205-003 und aus dem, was Ihr Betrieb tatsächlich braucht.
Wir sind über das Jahr ansprechbar und kommen zu festen Terminen in den Betrieb.
Wir bringen die Dokumentation in einen Zustand, der einer Prüfung standhält.
Brandschutz wirkt erst, wenn die Beschäftigten wissen, was zu tun ist.
Jede Änderung im Betrieb kann den Brandschutz berühren.
Mit der Bestellung übernehmen wir eine Rolle mit klaren Aufgaben, festen Terminen und einem Bericht, der zeigt, was im Jahr passiert ist.
Wir klären Nutzung, Auflagen und den nötigen Umfang.
Schriftliche Bestellung mit festgelegten Aufgaben und Befugnissen.
Erste Begehung, Unterlagen sichten, Mängelliste aufstellen.
Feste Termine über das Jahr, Jahresbericht zum Abschluss.
Eine allgemeine gesetzliche Pflicht gibt es nicht. Erforderlich wird die Bestellung meist durch die Gefährdungsbeurteilung, durch Auflagen aus Baugenehmigung oder Brandschutzkonzept, durch Forderungen des Versicherers oder durch Vorgaben des Konzerns. Wir prüfen im Erstgespräch, was für Ihren Betrieb gilt.
Sie erhalten die Fachkunde, ohne eine eigene Person freistellen, ausbilden und fortbilden zu müssen. Wir übernehmen die Aufgaben nach DGUV Information 205-003, sind Ansprechpartner für Behörden und Versicherer und halten die Dokumentation aktuell.
Das richtet sich nach Größe, Nutzung und Gefährdung. Üblich sind regelmäßige Begehungen über das Jahr verteilt, dazu Termine aus konkretem Anlass. Den Umfang legen wir vorher schriftlich fest.
Die Verantwortung für den Brandschutz bleibt beim Unternehmer. Wir beraten, bewerten und dokumentieren, damit Sie Ihre Pflichten erfüllen können, und weisen Sie schriftlich auf Handlungsbedarf hin.
Einen Jahresbericht mit den durchgeführten Begehungen, den festgestellten Mängeln, dem Stand der Umsetzung und den Empfehlungen für das Folgejahr. Dieser Bericht ist gegenüber Behörde und Versicherer belastbar.
Die Regeln, nach denen im Ernstfall gehandelt wird.
Ausbildung nach ASR A2.2 mit praktischer Löschübung.
Sicherheitstechnische Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2.